Seit dem 01.01.2016 ist die neue Beitragsordnung in Kraft, die am 27.03.2015 von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Die einzelnen Beiträge sind unverändert im Vergleich zur Beitragsordnung 2015.

  • Beitragsgruppe alt  seit 2015
    aktives erwachsenes Mitglied 60,00 € 70,00 €
    aktives jugendliches Mitglied 35,00 € 40,00 €
    förderndes Mitglied 35,00 € 40,00 €
    Stand: 27.03.2015

    Bei unterjährigem Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilsmäßig auf die verbleibenden Monate erhoben.

  • Beitragsgruppe alt  seit 2015
    erstes aktives erwachsenes Mitglied 60,00 € 70,00 €
    jedes weitere aktive erwachsene Mitglied 40,00 € 50,00 €
    erstes aktives jugendliches Mitglied 35,00 € 40,00 €
    jedes weitere aktive jugendliche Mitglied 15,00 € 20,00 €
    Stand: 27.03.2015

    Bei unterjährigem Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilsmäßig auf die verbleibenden Monate erhoben.

     

    • Bei unterjährigem Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilsmäßig auf die verbleibenden Monate erhoben.
    • Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrpflichtige bzw. denen Gleichgestellte (Zivildienstleistende, „freiwilliges Jahr“) bis zum 25. Lebensjahr zahlen Beiträge wie jugendliche Mitglieder.
      Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden.
    • Jugendliche Mitglieder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr sind beitragsfrei.
    • Aktive Mitglieder der Leistungsklassen 1 und 2 sind ebenfalls beitragsfrei.
  • Beitragsgruppe alt seit 2015
    aktives erwachsenes Mitglied 25,00 € 50,00 €
    jedes weitere aktive erwachsene Mitglied einer Familie 25,00 € 40,00 €
    jugendliches Mitglied 0,00 € 0,00 €
    förderndes Mitglied 0,00 € 0,00 €
    Stand: 27.03.2015

     

    • Aktive erwachsene sowie aktive jugendliche Mitglieder ber 16 Jahren müssen pro Kalenderjahr 2 Arbeitsstunden leisten.
    • Das Arbeitsstundenentgelt (Zahlbetrag für jede nicht geleistete Arbeitsstunde) beträgt € 20,00.
    • Die Abrechnung erfolgt mit dem Jahresbeitrag des Folgejahres.
    • Es wird freigestellt, mit Zahlung eines Arbeitsstundenentgelts in Höhe von € 10,00 je Arbeitsstunde die Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsstunden im Voraus abzulösen. Die Ablösung ist nur für beide Stunden gemeinsam möglich.
    • In diesem Fall muss das Arbeitsstundenentgelt entweder direkt mit dem Beitrag oder aber bis spätestens zum 01.04. des laufenden Jahres entrichtet werden.
    • Fördermitglieder, Beitragsbefreite, Jugendliche unter 16 Jahren sowie Ehrenmitglieder werden von der Verpflichtung zur Erbringung von Arbeitsstunden befreit.
    • Über die Leistung der Arbeitsstunden wird ein Arbeitsstundenbuch durch den Vorstand geführt; jedes Mitglied ist für die Eintragung in das Arbeitsstundenbuch selbst verantwortlich.
    • Die Arbeitsstunden werden an mit Beschluss des Vorstandes festgesetzten Arbeitsdiensten abgeleistet. An den Arbeitsdiensten nimmt jeweils mindestens ein Vorstandsmitglied teil.
    • Arbeiten während einer Vereinsveranstaltung gelten nicht als Arbeitsstunden.
    • Rest- und Vorarbeiten nach Absprache mit dem Vorstand sind ebenfalls anrechenbar.

Der Vorstand ist ermächtigt, in begründeten sozialen Ausnahmefällen von den festgesetzten Beiträgen und Aufnahmegebühren abzuweichen.

Die vollständige Beitragsordnung sowie den Antrag auf Mitgliedschaft können Sie hier herunterladen:

Beitragsordnung 2016

Antrag auf Mitgliedschaft