RG Haus Dorp e.V. - Turnierinformationen

Herzlichen Dank an unsere Sponsoren

Wichtig

Aktuelles:

i
Die Meldestelle hat am Samstag, den 10.09.16 ab 09:30 Uhr geöffnet!
i
Die Starterlisten für die Prüfungen 8 (Reitpferdeprüfung) und 13 (Dressurprfg. Kl.L* - Kandare -) sind jetzt online!

 

Wichtige Hinweise - bitte unbedingt beachten!

i
Starterlisten und Ergebnisse finden Sie weiter unten auf dieser Seite sowie auf fn-erfolgsdaten.de
i
Für die jeweils tageserste Prüfung ist die Startbereitschaft bereits am Vortag zu erklären. Der Meldeschluss aller Prüfungen kann der Zeiteinteilung entnommen werden.
!
Der in der Zeiteinteilung angegebene Abreiteplan ist einzuhalten, es sind jeweils maximal die kommenden vier Abteilungen zugelassen.
i
Vorgelesen werden nur die Abteilungsprüfungen!

§ 2 Zweck und Aufgaben des Vereins, Gemeinnützigkeit

  1. Zweck des Vereins ist
    • die Gesundheitsförderung aller Personen, insbesondere der Jugend im Rahmen der Jugendpflege durch Reiten, Fahren und Voltigieren;
    • die Ausbildung von Reiter, Fahrer und Pferd in allen Disziplinen; 
      das Anbieten eines breit gefächerten Angebots in allen Disziplinen des Breiten - und Leistungssports;
    • die Hilfe und Unterstützung bei der mit dem Sport verbundenen Pferdehaltung als Maßnahme zur Förderung des Sports und des Tierschutzes;
    • die Vertretung seiner Mitglieder gegenüber den Behörden und Organisationen auf der Ebene der Gemeinde und im Kreisverband, mit Ausnahme von Einzelinteressen;
    • die Förderung des Reiters in der freien Landschaft zu Erholung im Rahmen des Breitensport sowie dem damit verbundenen Umwelt - und Landschaftsschutz; 
    • die Mitwirkung bei der Koordinierung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für Pferdesport und -haltung im Gemeindegebiet der Stadt Lohmar. 
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Der Verein verwendet seine Mittel nur für die satzungsgemäßen Zwecke. Die Verfolgung politischer Ziele ist ausgeschlossen. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
  5. Der Verein darf Personen weder durch vereinsfremde Zwecke noch durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
  6. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes darf das Vermögen des Vereins nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. (vgl. §11).

DruckenE-Mail

Die RG Haus Dorp bei Facebook:

Unsere Technikpartner:

iTS Turnierservice

 
 

Ringfoto Platzen

 

HS Media Film & TV Production

 

rimondo.com